Verbraucherberatung Rosenheim

Schlichtungsstelle Energie

In Deutschland gibt es über 40 Millionen private haushalte . Sie alle brauchen Strom und viele von ihnen beziehen auch Erdgas, beides bekommen sie von ihren Energieversorgern. Die Versorgung mit Strom und Erdgas unterliegt vielfältigen rechtlichen und technischen Anforderungen, die die Energieversorgungsunternehmen und ihre Kunden gleichermaßen betreffen. Auch wenn der Versorgungsvertrag vieles regelt kann es manchmal Anlass zu Beschwerden geben. Wenn sich diese Probleme nicht lösen lassen muss es aber nicht unbedingt zu einem Gerichtsverfahren kommen, denn es gibt die Möglichkeit die Hilfe der neutralen und unabhängigen Schlichtungsstelle für Energie in Anspruch zu nehmen ,um die Streitigkeit einvernehmlich und zügig beizufügen.



 Hierfür müssen zunächst drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Schlichtung kann nur von privaten Verbrauchern also denjenigen die Strom oder Erdgas zu privaten zwecken beziehen in Anspruch genommen werden. Für sie ist das Schlichtungsverfahren grundsätzlich kostenfrei. Außerdem müssen sie idealerweise schriftlich kontakt zu ihrem Energieversorger aufgenommen und sich beschwert haben und ihm die Möglichkeit gegeben haben innerhalb von vier Wochen zu antworten.  Wenn der Versorger nicht auf die Beschwerde geantwortet hat oder sich beide nicht einig geworden sind ,können Verbraucher einen Schlichtungsantrag stellen.



Das geht einfach und schnell über das Online-Formular auf der Website der Schlichtungsstelle.  In 3 von 4 Fällen können die Mitarbeiter der Schlichtungsstelle die Streitigkeiten lösen. Dieses unkomplizierte und lösungsorientierte Verfahren nutzt damit sowohl den privaten Verbrauchern ,als auch den Energieversorgern.



     

In folgendem Video wird kurz und anschaulich erklärt, wie der Ablauf einer Schlichtung bei Strom und Gas abläuft.